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25.02.2012 BIO und ORGANIC: Gegenseitige Anerkennung der Zertifizierungs- Standards von EU und USA

(aid) - Die Europäische Union und die USA erkennen ihre Standards für die Erzeugung ökologischer Erzeugnisse gegenseitig als gleichwertig an. Ab 1. Juni 2012 können in der EU zertifizierte ökologische Erzeugnisse in den USA und in den USA zertifizierte Erzeugnisse in der EU verkauft werden. Ein entsprechendes Abkommen wurde am 15. Februar 2012 im Rahmen der Messe BioFach in Nürnberg unterzeichnet. "Bio" und "Organic" sind demnach in Zukunft gleichberechtigt. Diese Partnerschaft der beiden größten Erzeuger von ökologischen Produkten stelle die Förderung des ökologischen Landbaus auf ein starkes Fundament und komme der wachsenden Bio-Branche zugute, heißt es in einer Pressemitteilung der Europäischen Kommission. Bio-Bauern und Bio-Lebensmittelproduzenten erhielten so leichteren Zugang zum EU- und US-Markt und die Wettbewerbsfähigkeit der Branche werde gestärkt. Wollten bisher Erzeuger Produkte auf beiden Seiten des Atlantiks vertreiben, mussten sie zwei getrennte Zertifizierungen vornehmen lassen. Dieser Aufwand entfällt künftig. Erzeugnisse, die die Bedingungen der Partnerschaft erfüllen, können künftig auf beiden großen Märkten gehandelt werden.

Renate Kessen, www.aid.de

25.01.2012 Neue Kennzeichnungsregelung von Fischerzeugnissen

 

(aid) - Seit dem 1. Januar 2012 ist die Kennzeichnung von Fischerzeugnissen neu geregelt. Viele Produkte müssen sowohl mit dem deutschen als auch mit dem lateinischen Namen ausgezeichnet werden, meldet das Fisch-Informationszentrum (FIZ). Das gilt beispielsweise für Fisch an der Frischfischtheke, Räucherfisch und viele Tiefkühlprodukte. 

Der Hinweis kann auf dem Preisschild, aber auch auf Plakaten oder Postern stehen. Theragra chalcogramma ist beispielsweise der Alaska-Seelachs, Salmo salar der Lachs und Clupea harengus der Hering. In einigen Fällen endet der wissenschaftliche Name mit dem Kürzel "spec." (Mehrzahl: "spp.") für Art beziehungsweise Spezies. So ist Gadus spp. ein Fisch der Gattung Kabeljau, die Art ist aber nicht genau benannt. Wer es genau wissen will, fragt nach, ob es sich etwa um einen Atlantischen Kabeljau (Gadus morhua) oder Pazifischen Kabeljau (Gadus macrocephalus) handelt.  

Das Jahr 2012 bringt noch weitere Änderungen mit sich: So müssen beispielsweise Tiefkühlprodukte, die vor dem Verkauf aufgetaut und als frische Ware an der Bedientheke gehandelt werden, ab sofort mit dem Hinweis "aufgetaut" gekennzeichnet sein. Das gilt aber nicht für roh verzehrte Fischereierzeugnisse und solche, die nach dem Auftauen geräuchert, gesalzen, gegart oder mariniert wurden.

Heike Kreutz, www.aid.de

Weitere Informationen: Alles über Fisch erfahren Sie auf www.was-wir-essen.de in der Rubrik "Lebensmittel von A-Z"

 

11.01.2012 Lebensmittelsicherheit in Deutschland: wer macht was?

(aid) - Lebensmittelsicherheit ist keine Alleinaufgabe des Nationalstaats. Eingebettet in die Europäische Union (EU) kann Deutschland bei der Rechtsetzung rund um die Lebensmittelsicherheit zwar mitbestimmen, seine eigenen Kompetenzen aber schrumpfen.

Anders beim Vollzug des Lebensmittelrechts im eigenen Land. Hier haben der Bund und die 16 Bundesländer den Hut auf. Vereinfacht kann gesagt werden: Der Bund ist für die Gesetzgebung zuständig - ob allein oder gemeinsam mit den Organen der EU. Die Bundesländer sind für die Umsetzung der Gesetze und die Lebensmittelkontrolle verantwortlich. Aufgrund der föderalen Struktur Deutschlands verfügen sie dabei über eine gewisse Eigenständigkeit. Strukturell bedeutet das: Jedes Bundesland ist gewissermaßen ein kleines Abbild des Bundes. Es hat als oberste Aufsichtsbehörde ein Ministerium - in den Stadtstaaten Senatsverwaltung genannt. Diese Behörden koordinieren und überwachen die amtliche Lebensmittelüberwachung.

Dazu gibt es in einigen Ländern noch eine mittlere Verwaltungsebene. Überwachungs- und Untersuchungsämter gibt es in jedem Bundesland. Hier setzen sich Juristen, Lebensmittelchemiker und Tierärzte für die Lebensmittelsicherheit vor Ort ein. In Krisenfällen informiert die oberste Landesbehörde die zuständigen Stellen anderer Bundesländer, gegebenenfalls auch die Öffentlichkeit.

Auch der Kontakt zum Bund steht auf ihrem Programm. Denn Föderalismus hin oder her: In Fragen der Lebensmittelsicherheit ist ein enger Austausch wichtig. So haben die Länder über den Bund auch einen mittelbaren Kontakt nach Brüssel, denn der Bund fungiert als Ansprechpartner der Europäischen Kommission und vertritt dort die Interessen Deutschlands. Praktisch geschieht das unter anderem durch Bundesministerin Ilse Aigner, "Hausherrin" des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV).

Dieser obersten Bundesbehörde in Deutschland sind zwei Fachbehörden untergeordnet: das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) und das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz (BVL). Das BfR bewertet, ob etwa von einem bestimmten Lebensmittel oder einer Verpackung ein Risiko für den Verbraucher ausgehen kann. Dann ist das BVL am Zuge. Seine Aufgabe: Prüfen, ob oder welche gesetzgeberischen Schritte notwendig sind. Dabei kann es gesellschaftliche oder wirtschaftliche Aspekte mit berücksichtigen. Geht es darum, die Öffentlichkeit über etwaige Risiken zu informieren, ist wieder das BfR gefragt. Beide Fachbehörden haben außerdem einen direkten Draht zur Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit EFSA.

Dr. Christina Rempe, www.aid.de

07.10.2011 Neue Gesetzeslage zur Trinkwasserverordnung ab 01. November 2011

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Nach der novelierten Trinkwasserverordnung sind Betriebe , die Trinkwasser im Rahmen einer gewerblichen oder öffentlichen Tätigkeit abgeben und eine Großanlage*  zur Erwärmung des Trinkwassers betreiben, bei der es zur Vernebelung des Wassers kommt, verpflichtet ihr Trinkwasser auf Legionellen durch ein akkreditiertes Labor zu untersuchen.

Die Legionellenanalysen des Trinkwassers durch ein akkreditiertes Labor kommen für folgende Unternehmen in betracht:

- Abgabe von Trinkwasser im Rahmen einer gewerblichen oder öffentlichen Tätigkeit

- Betreiben einer Großanlage* zur Erwärmung des Trinkwassers, bei der es zu einer Vernebelung des Wassers kommt

(*Großanlagen : Mehr als 400 Liter Inhalt oder Warmwasserleitungen mit mehr als drei Liter Inhalt zwischen Trinkwassererwärmer und Entnahmestellen)

Die Novellierung der Trinkwasserverordnung tritt am 01.November 2011 in Kraft.

Haben Sie Probleme, rufen Sie mich an: 02461 55585

Unter dem Link können Sie sich die Neue Trinkwasserverordnung herunterladen

http://www.bgbl.de/Xaver/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&start=//*[@attr_id=%27bgbl111s0748.pdf%27]

 

 

01.10.2011 Dänemark führt Fettsteuer ein

(aid) - Seit dem 1. Oktober ist in Dänemark ein neues Steuergesetz in Kraft getreten, durch das sich die Politik eine Verbesserung der Essgewohnheiten verspricht. Lebensmittel, die als primäre Quellen von gesättigten Fettsäuren gelten, werden zusätzlich mit 16 Dänischen Kronen (ca. 2,15 Euro) pro Kilo gesättigte Fettsäuren besteuert. Das gilt für alle Rohwaren, die einen Gehalt an gesättigten Fettsäuren von mehr als 2,3 Prozent aufweisen. Ausgenommen sind die Lebensmittelgruppen Fisch, Milch und Eier.

Die gesetzliche Regelung sieht vor, dass ein Lebensmittelprodukt nach dem Anteil an gesättigten Fettsäuren in den verwendeten Rohstoffen besteuert wird. Die Steuer für eine Lasagne wird demnach für das rohe Hackfleisch, das verwendete Öl und den Käse einzeln berechnet.

Die politische Absicht ist, die Dänen vor einer zu hohen Aufnahme an gesättigten Fettsäuren zu schützen und dadurch das Risiko für Übergewicht und Herzkreislauferkrankungen zu senken. Diese fiskalische Regulierung des Einkaufsverhaltens ist den Dänen nicht unbekannt. Auch Alkohol, Tabak und Zucker werden dort, wie auch in den anderen skandinavischen Ländern, hoch besteuert. Die Lebensmittelindustrie soll durch die neue Steuer bewegt werden, den Anteil an gesättigten Fettsäuren in ihren Produkten zu verringern.

Die Unternehmen schlagen jedoch erwartungsgemäß Alarm und drohen mit Arbeitsplatzverlusten. Große Lebensmittelproduzenten befürchten, dass die Qualitätsansprüche auf Grund der Preiserhöhungen sinken werden und die Verbraucher vermehrt zu günstigeren, meist ausländischen Waren greifen. Dabei gilt die Steuer sowohl für dänische als auch importierte Waren. Um den großen bürokratischen Aufwand zu verringern, sind kleine Lebensmittelproduzenten und Importeure von der zusätzlichen Steuerpflicht ausgenommen.

Das Gesetz wurde im März dieses Jahres fast einstimmig vom Parlament verabschiedet. Demnach ist nicht zu erwarten, dass die neue Regierung unter der Sozialdemokratin Helle Thorning-Schmidt alsbald eine Änderung vornehmen wird. Es bleibt abzuwarten, ob die dänischen Verbraucher die Aufforderung annehmen, Produkte mit weniger gesättigten Fettsäuren zu präferieren. Eventuell führt nicht nur der tatsächliche Preisanstieg, sondern auch die daraus erfolgte Debatte um die Einführung der Fettsteuer zu einer gesundheitsförderlicheren Auswahl. Die Hamsterkäufe von Butter und Sahne vor dem 1. Oktober sprachen jedoch zunächst eine andere Sprache.

Nora Moltrecht, www.aid.de

 

Weitere Informationen:

Gesetz zur Steuer auf gesättigte Fette in gewissen Lebensmitteln (Fettsteuergesetz) Lov om afgift af mættet fedt i visse fødevarer (fedtafgiftsloven):

https://www.retsinformation.dk/Forms/R0710.aspx?id=136314

 

24.08.2011: Bio-Kunststoffe erobern die Lebensmittelmärkte Packmittelindustrie will naturnahe Kreislaufwirtschaft

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(aid) - Joghurtbecher aus Polymilchsäure, Kaffeebecher aus Cellulose oder kompostierbare Verpackungsfolien aus Stärke: Einige Lebensmittelhersteller nutzen bereits Bio-Kunststoffverpackungen aus nachwachsenden Rohstoffen. Diese Vorreiter bringen einen neuen Trend in Schwung: Lebensmittel umweltfreundlicher zu verpacken.

Schon länger suchen Industrie und Forschung nach klima- und umweltschonenden Verpackungen und haben mit Bio-Kunststoffen eine zukunftsfähige Alternative gefunden. Nachwachsende Rohstoffe aus Pflanzen, tierischen Bestandteilen oder aus mikrobieller Erzeugung könnten langfristig fossile Rohstoffe in der Kunststoffproduktion ersetzen. Ein weiterer Vorteil: Einige Bio-Kunststoffe sind biologisch abbaubar - nach mikrobieller Zersetzung bleiben hauptsächlich Wasser und Kohlendioxid übrig. Der biologische Abbau ist vor allem dort sinnvoll, wo gleichzeitig Biomüll anfällt: Als Einwegbehälter für Fast-Food zum Beispiel.

Nicht jeder Bio-Kunststoff ist zwangsläufig umweltschonend. Die Summe aller Umweltwirkungen auf dem gesamten Lebensweg eines Bio-Kunststoffs ist entscheidend. Wird beispielsweise gentechnisch veränderter Mais für die Gewinnung des Rohstoffes Stärke mit hohem Pflanzenschutz- und Düngemitteleinsatz in Monokultur erzeugt und über weite Strecken nach Deutschland transportiert, kann man beim Endprodukt nicht mehr von einer klimaneutralen, umweltschonenden Bio-Verpackung sprechen. Auch die Entsorgung ist aufgrund des noch geringen Marktanteils der Bio-Kunststoffe noch nicht optimal geregelt. Spezialisierte Recycling- und Kompostierungsanlagen fehlen, die Bio-Kunststoffe landen zunächst noch im Hausmüll oder in der gelben Tonne und werden verbrannt statt mehrfach genutzt und recycelt.

Bei einem jährlichen Wachstum von mehr als 20 Prozent verändert sich der Bio-Kunststoffmarkt jedoch schnell. Schon bald könnte die Infrastruktur für eine naturnahe Kreislaufwirtschaft geschaffen sein. Forscher arbeiten an neuen Bio-Kunststoffen mit speziellen Verarbeitungs- und Anwendungseigenschaften, erforschen die optimale Vergärung in Biogasanlagen und versuchen Biomasse aus nicht verzehrbaren Pflanzenresten als nachwachsenden Rohstoff zu nutzen. Eine bessere Kennzeichnung, Verbraucherinformation und Zertifizierung könnte den Einsatz der bisher noch teuren Bio-Kunststoffe erhöhen.

Carmen Menn, www.aid.de

Weitere Informationen: 

aid-Heft "Verpackungen für Lebensmittel", Bestell-Nr. 61-1496, Preis: 3,50 www.aid-medienshop.de

 

 

10.08.2011 HONIG: Neue Kennzeichnungsregeln sorgen für Klarheit

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(aid) - Einige Regeln zur Kennzeichnung von Honig sind geändert worden. So dürfen die Begriffe "kaltgeschleudert" und "wabenecht" nicht mehr verwendet werden, informiert der Deutsche Imkerbund. Seit Jahren setzen sich Imker für eine Überarbeitung der Leitsätze für Honig des Deutschen Lebensmittelbuchs ein, die noch aus dem Jahre 1977 stammen.

Nach der neuen Fassung sind die Hinweise "kaltgeschleudert" und "wabenecht" auf dem Etikett nicht mehr erlaubt, weil sie beim Verbraucher eine falsche Vorstellung hervorrufen und eine besondere Qualität vortäuschen. Der Honig befindet sich in Wachswaben und kann nur "kalt" bei Temperaturen von 25-28 Grad Celsius geschleudert werden, da höhere Temperaturen zu Schäden führen würden. Zudem ist Honig von Natur aus "wabenecht", da Honigbienen ihr Sammelgut stets in den Zellen der Waben lagern. Nach den neuen Leitsätzen können besonders schonend geerntete und behandelte Honige mit den Hinweisen "Auslese" und "Premium" beworben werden, falls bestimmte Kriterien erfüllt sind. So darf der Wassergehalt dieser Produkte 18 Prozent nicht überschreiten und sie müssen eine bestimmte Enzymaktivität aufweisen.

Heike Kreutz, www.aid.de

Weitere Informationen: Mehr über Honig erfahren Sie auf www.was-wir-essen.de in der Rubrik "Lebensmittel von A-Z" oder direkt unter: www.was-wir-essen.de/abisz/honig.php

 

 

Die neue Lebensmittelinformationsverordnung

Am 6. Juli 2011 hat das EU-Parlament der neuen Lebensmittelinformationsverordnung zugestimmt. Ende Oktober soll diese veröffentlicht werden und kurze Zeit danach in Kraft treten. Die Regelungen müssen spätestens drei Jahre nach Inkrafttreten angewendet werden, die „neue“ Nährwertkennzeichnung wird nach fünf Jahren verbindlich.

Ziel der Verordnung ist, dass das geltende Nährwert- und Lebensmittelkennzeichnungsrecht, insbesondere die Richtlinien 2000/13/EG und 90/496/EWG und deren nationale Umsetzungen, die Lebensmittelkennzeichnungs-Verordnung (LMKV) und die Nährwertkennzeichnungs-Verordnung (NKV) abgelöst werden.

Überblick über die wichtigsten Änderungen:

1.    Nährwertkennzeichnung wird für alle Produkte Pflicht.

2.    Allergenkennzeichnung muss besonders hervorgehoben werden, künftig auch für lose Ware.

3.    Lebensmittelimitate müssen deutlich gekennzeichnet werden.

4.    Herkunftskennzeichnung ,  für Rind-, Schweine-, Schaf-, Ziegen- und  Geflügelfleisch verpflichtend.

5.    Warnhinweis für Koffeinhaltige Lebensmittel  für Kinder, Schwangere und Stillende .

6.    Mindestschriftgröße für alle verpflichtenden Informationen mind. 1,2 mm Schrift und gut lesbar

 

Qualitätsmanagement und HACCP  | HACCP@gmx.de